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Behörden

Bürgergeld abgelehnt? So legen Sie Widerspruch ein

Ihr Antrag auf Bürgergeld wurde abgelehnt — und Sie verstehen nicht, warum? Eine Ablehnung bedeutet nicht, dass Sie keinen Anspruch haben. Fehlerhafte Ablehnungen kommen häufig vor, etwa weil Unterlagen nicht vollständig ausgewertet wurden oder Freibeträge falsch berechnet sind.

Häufige Gründe für eine fehlerhafte Ablehnung

Das Jobcenter lehnt Bürgergeld-Anträge ab, wenn es keinen Leistungsanspruch sieht — doch diese Einschätzung ist oft fehlerhaft. Typische Fehler: zu hoch angerechnetes Vermögen (Freibetrag: 15.000 € pro Person nach § 12 SGB II), nicht berücksichtigtes Schonvermögen, Einkommen des Partners falsch einberechnet oder fehlende Berücksichtigung eines Mehrbedarfs (§ 21 SGB II). Auch bei vorläufiger Ablehnung wegen fehlender Unterlagen können Sie Widerspruch einlegen.

Warum Sie schnell handeln müssen

Die Frist für den Widerspruch beträgt einen Monat ab Zugang des Ablehnungsbescheids. Während der Widerspruch läuft, können Sie gleichzeitig einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht stellen, wenn Sie dringend auf die Leistungen angewiesen sind. Ohne Widerspruch wird die Ablehnung rechtskräftig — unabhängig davon, ob sie richtig war.

So hilft Dialog Berlin

Wir analysieren Ihren Ablehnungsbescheid, prüfen die Berechnung und formulieren einen fundierten Widerspruch mit den richtigen Rechtsgrundlagen. Verständlich erklärt, auch auf Türkisch.

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Beschreiben Sie Ihr Anliegen so detailliert wie möglich — je genauer Ihre Angaben, desto besser können wir Ihnen helfen. Kostenlos und unverbindlich.

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