Behörden
Bürgergeld-Rückforderung vom Jobcenter — was tun?
Das Jobcenter fordert Geld zurück — mehrere Hundert oder sogar Tausend Euro? Ein Erstattungsbescheid löst bei Betroffenen oft Panik aus. Doch nicht jede Rückforderung ist berechtigt, und selbst bei berechtigten Forderungen haben Sie Optionen, die Belastung zu reduzieren.
Wann darf das Jobcenter Geld zurückfordern?
Eine Rückforderung setzt immer einen gültigen Aufhebungsbescheid voraus (§ 50 SGB X). Ist die Aufhebung rechtswidrig — etwa wegen Vertrauensschutz oder fehlender Anhörung — fällt auch die Erstattungsforderung weg. Prüfen Sie daher immer beide Bescheide. Häufige Fehler: Das Jobcenter rechnet den Erstattungsbetrag falsch, berücksichtigt bereits geleistete Rückzahlungen nicht oder fordert mehr zurück, als tatsächlich überzahlt wurde. Auch die Aufrechnungsgrenzen werden oft missachtet: Die monatliche Aufrechnung darf insgesamt 30 % des Regelbedarfs nicht überschreiten (§ 43 SGB II) — einzelne Forderungen werden sogar nur mit 10 % verrechnet.
Ratenzahlung, Stundung und Erlass — Ihre Optionen
Selbst wenn die Forderung berechtigt ist, müssen Sie den Betrag nicht auf einen Schlag zahlen. Sie können eine Ratenzahlung beantragen, die sich an Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit orientiert. Bei besonderer Härte kommt eine Stundung (vorübergehender Aufschub) oder sogar ein Erlass der Forderung in Betracht (§ 44 SGB II). Solange ein Widerspruch läuft, müssen Sie grundsätzlich noch nichts zurückzahlen — die Forderung ist nicht sofort vollstreckbar.
So hilft Dialog Berlin
Wir prüfen den Erstattungsbescheid und den zugrundeliegenden Aufhebungsbescheid, formulieren bei Bedarf einen Widerspruch oder einen Antrag auf Ratenzahlung bzw. Erlass. Verständlich erklärt, auch auf Türkisch.
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