Behörden
Überprüfungsantrag beim Jobcenter — Frist verpasst?
Die Widerspruchsfrist ist abgelaufen und Sie haben einen fehlerhaften Bescheid einfach akzeptiert? Das muss nicht das letzte Wort sein. Mit einem Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X können Sie auch bestandskräftige Bescheide nachträglich korrigieren lassen — und erhalten unter Umständen eine Nachzahlung für bis zu ein Jahr.
Was ist ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X?
Wenn ein Bescheid bereits bestandskräftig ist — also die Widerspruchsfrist von einem Monat verstrichen ist — können Sie beim Jobcenter einen Überprüfungsantrag stellen. Das Jobcenter ist dann verpflichtet, den Bescheid erneut zu prüfen (§ 44 SGB X). War der Bescheid von Anfang an rechtswidrig, muss er zurückgenommen und die Leistung nachgezahlt werden. Für Bürgergeld-Bescheide gilt eine besondere Regel: Die Nachzahlung reicht rückwirkend bis zum Beginn des Vorjahres der Antragstellung (§ 40 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 44 Abs. 4 SGB X). Den Antrag selbst können Sie jederzeit stellen — er hat keine eigene Frist.
Wann lohnt sich ein Überprüfungsantrag?
Immer dann, wenn Sie den Verdacht haben, dass ein vergangener Bescheid falsch war — auch wenn die Widerspruchsfrist längst abgelaufen ist. Typische Fälle: Einkommen wurde falsch angerechnet, Kosten der Unterkunft zu niedrig angesetzt, Mehrbedarf nicht bewilligt oder Vermögensfreibeträge ignoriert. Der Überprüfungsantrag ist kostenlos und hat kein Risiko: Schlimmstenfalls wird er abgelehnt, aber Ihre Situation verschlechtert sich nicht. Gegen eine Ablehnung können Sie erneut Widerspruch einlegen.
So hilft Dialog Berlin
Wir prüfen Ihre alten Bescheide auf Fehler, berechnen die mögliche Nachzahlung und formulieren den Überprüfungsantrag. Kein Risiko, kein Kostenvorschuss — auch auf Türkisch.
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