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Mietrecht

Schönheitsreparaturen — muss ich beim Auszug renovieren?

Ihr Vermieter verlangt, dass Sie beim Auszug renovieren — streichen, tapezieren, Böden schleifen? Bevor Sie den Pinsel in die Hand nehmen: Viele Schönheitsreparaturklauseln in Mietverträgen sind nach aktueller Rechtsprechung unwirksam. Sie müssen dann gar nicht renovieren.

Welche Klauseln unwirksam sind

Der Bundesgerichtshof hat zahlreiche Klauseln für unwirksam erklärt: starre Fristenpläne ("alle 3 Jahre Küche streichen"), Renovierungspflicht bei Einzug in eine unrenovierte Wohnung, Farbwahlklauseln ("nur weiß") und Endrenovierungsklauseln. Wenn die Klausel unwirksam ist, müssen Sie gar nicht renovieren — auch nicht teilweise.

Was das für Ihre Kaution bedeutet

Wenn Ihr Vermieter die Kaution für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen einbehält, aber die Klausel unwirksam ist, können Sie die Kaution zurückfordern. Viele Mieter wissen das nicht und verlieren Hunderte oder Tausende Euro.

So hilft Dialog Berlin

Wir prüfen Ihren Mietvertrag auf unwirksame Renovierungsklauseln und formulieren bei Bedarf ein Schreiben an den Vermieter. So sparen Sie Geld und Arbeit.

Brauchen Sie Hilfe?

Beschreiben Sie Ihr Anliegen so detailliert wie möglich — je genauer Ihre Angaben, desto besser können wir Ihnen helfen. Kostenlos und unverbindlich.

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