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Mietrecht

Mietminderung — wann und wie viel?

Ihre Wohnung hat Mängel — Schimmel, defekte Heizung, Lärmbelästigung durch Baustellen — und Sie zahlen trotzdem die volle Miete? Dann haben Sie möglicherweise ein Recht auf Mietminderung. Aber Vorsicht: Wer falsch mindert, riskiert eine Kündigung.

Wann Sie die Miete mindern dürfen

Eine Mietminderung ist möglich, wenn die Wohnung einen erheblichen Mangel hat, der die Nutzung einschränkt. Voraussetzung: Sie haben den Mangel dem Vermieter schriftlich angezeigt (Mängelanzeige) und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt. Typische Minderungsgründe: Schimmel (10-100 %), defekte Heizung im Winter (bis 100 %), Wasserschaden, dauerhafter Baulärm.

Was viele falsch machen

Die häufigsten Fehler: Miete mindern ohne vorherige Mängelanzeige, zu hoch mindern (Minderungsquoten sind gesetzlich nicht festgelegt und hängen vom Einzelfall ab), oder mindern obwohl der Mangel selbst verursacht wurde. All das kann zur fristlosen Kündigung führen. Lassen Sie sich vor einer Mietminderung beraten.

So hilft Dialog Berlin

Wir bewerten Ihren Mangel, formulieren die Mängelanzeige, empfehlen eine angemessene Minderungsquote und begleiten Sie durch den Prozess. Professionell und rechtssicher.

Brauchen Sie Hilfe?

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