Behörden
Kindergeld für Ausländer: Anspruch, Antrag und Besonderheiten
Sie leben in Deutschland und haben Kinder — aber sind unsicher, ob Sie als ausländische Person Kindergeld beantragen können? Die Antwort hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus ab. Viele Familien mit Migrationshintergrund verschenken Geld, weil sie nicht wissen, dass sie Anspruch haben.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Grundsätzlich haben alle Personen Anspruch, die in Deutschland wohnen und unbeschränkt steuerpflichtig sind (§ 62 EStG). Für Nicht-EU-Bürger gilt: Anspruch besteht mit einer Niederlassungserlaubnis oder einer Aufenthaltserlaubnis, die zur Erwerbstätigkeit berechtigt (§ 62 Abs. 2 EStG). Auch anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte erhalten Kindergeld. Das Kindergeld beträgt aktuell 259 € pro Kind und Monat. Der Antrag wird bei der Familienkasse gestellt — in Berlin meist bei der Familienkasse Berlin-Brandenburg.
Häufige Probleme beim Antrag
Typische Schwierigkeiten: unklarer Aufenthaltsstatus (nicht jeder Aufenthaltstitel berechtigt), fehlende Steuer-ID des Kindes, nachzuweisende Wohnsitzmeldung, fehlende Geburtsurkunde in deutscher Übersetzung. Bei Kindern, die im Ausland leben, gelten zusätzliche Regeln. Die Familienkasse lehnt Anträge häufig ab, wenn Nachweise fehlen oder der Aufenthaltstitel falsch zugeordnet wird — ein Widerspruch ist dann innerhalb eines Monats möglich.
So hilft Dialog Berlin
Wir prüfen Ihren Anspruch, füllen den Antrag bei der Familienkasse aus und stellen sicher, dass alle Nachweise beiliegen. Bei einer Ablehnung formulieren wir den Widerspruch. Beratung auf Deutsch, Türkisch und Englisch.
Brauchen Sie Hilfe?
Beschreiben Sie Ihr Anliegen so detailliert wie möglich — je genauer Ihre Angaben, desto besser können wir Ihnen helfen. Kostenlos und unverbindlich.
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