Mietrecht
Mieterhöhung erhalten? So schützen Sie sich
Sie haben eine Mieterhöhung erhalten und fragen sich, ob das rechtens ist? In Berlin ist laut Deutschem Mieterbund jede dritte Mieterhöhung fehlerhaft. Eine falsche Berechnung, eine versäumte Frist oder ein falscher Mietspiegelwert — und die Erhöhung ist unwirksam.
Wann ist eine Mieterhöhung unzulässig?
In Berlin gilt eine Kappungsgrenze von 15 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB). Die Miete darf nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen, die sich aus dem Berliner Mietspiegel ergibt. Häufige Fehler der Vermieter: falsche Wohnfläche, falsch eingeordnete Wohnlage, fehlende Begründung oder nicht eingehaltene Wartefrist von 12 Monaten seit der letzten Erhöhung. All das macht die Erhöhung angreifbar.
Warum professionelle Hilfe wichtig ist
Sie haben zwei Monate Zeit, um auf eine Mieterhöhung zu reagieren. Schweigen gilt als Zustimmung. Ein Widerspruch muss rechtlich korrekt formuliert sein und die richtigen Paragraphen nennen — sonst wird er abgelehnt. Viele Mieter zahlen jahrelang zu viel, weil sie die Erhöhung einfach akzeptiert haben.
So hilft Dialog Berlin
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