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Mietrecht

Eigenbedarfskündigung — müssen Sie ausziehen?

Ihr Vermieter meldet Eigenbedarf an und Sie sollen ausziehen? Das ist eine der häufigsten Kündigungsgründe in Berlin — aber auch einer der am häufigsten missbrauchten. Viele Eigenbedarfskündigungen sind formal fehlerhaft oder sogar vorgetäuscht.

Wann ist Eigenbedarf berechtigt?

Der Vermieter muss den Eigenbedarf konkret und nachvollziehbar begründen: Wer soll einziehen? Warum gerade diese Wohnung? Wann? Pauschale Behauptungen reichen nicht. Die Bedarfsperson muss namentlich benannt werden. Vorgetäuschter Eigenbedarf ist strafbar und berechtigt zu Schadensersatz. Nach der Kündigung muss die Bedarfsperson tatsächlich einziehen — sonst war die Kündigung unwirksam.

Ihre Möglichkeiten

Prüfen Sie die Kündigung auf Formfehler (fehlende Begründung, falsche Frist, nicht benannte Person). Prüfen Sie, ob ein Härtefall vorliegt (hohes Alter, Krankheit, Kinder, fehlender Ersatzwohnraum). Beides kann die Kündigung zu Fall bringen oder Ihnen zumindest eine Verlängerung verschaffen.

So hilft Dialog Berlin

Wir analysieren die Eigenbedarfskündigung, prüfen auf Formfehler und Härtegründe, und formulieren einen fundierten Widerspruch. Auf Deutsch, auch wenn Sie sich auf Türkisch an uns wenden.

Brauchen Sie Hilfe?

Beschreiben Sie Ihr Anliegen so detailliert wie möglich — je genauer Ihre Angaben, desto besser können wir Ihnen helfen. Kostenlos und unverbindlich.

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