Mietrecht
Kündigung vom Vermieter — Ihre Rechte
Ihr Vermieter hat Ihnen gekündigt — und plötzlich steht Ihre Wohnung auf dem Spiel? In Berlin, wo der Wohnungsmarkt extrem angespannt ist, kann eine Kündigung existenzbedrohend sein. Aber: Nicht jede Kündigung ist rechtens, und als Mieter haben Sie starke Rechte.
Wann darf der Vermieter kündigen?
Ein Vermieter kann nur aus gesetzlich anerkannten Gründen kündigen: Eigenbedarf, erhebliche Vertragsverletzungen oder wirtschaftliche Verwertung. Die Kündigungsfrist beträgt je nach Wohndauer 3 bis 9 Monate. Formfehler machen die Kündigung unwirksam — etwa fehlende Begründung, falsche Fristberechnung oder nicht namentlich benannte Bedarfspersonen bei Eigenbedarf.
Ihr Widerspruchsrecht als Mieter
Sie können der Kündigung schriftlich widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Kündigung für Sie oder Ihre Familie eine unzumutbare Härte darstellt (§ 574 BGB). Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor dem Kündigungstermin beim Vermieter eingehen. Versäumen Sie diese Frist, verlieren Sie Ihr Widerspruchsrecht.
So hilft Dialog Berlin
Wir prüfen die Kündigung auf formale und inhaltliche Fehler, bewerten Ihre Widerspruchsmöglichkeiten und formulieren ein professionelles Widerspruchsschreiben — fristgerecht und rechtssicher.
Brauchen Sie Hilfe?
Beschreiben Sie Ihr Anliegen so detailliert wie möglich — je genauer Ihre Angaben, desto besser können wir Ihnen helfen. Kostenlos und unverbindlich.
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