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Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Fristen und Vorgehen

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten — wegen Falschparkens, Geschwindigkeitsüberschreitung oder einer Ordnungswidrigkeit? Nicht jeder Bescheid ist korrekt. Messfehler, falsche Zuordnung oder Verfahrensfehler kommen häufiger vor, als viele denken. Ein Einspruch kann sich lohnen.

Wann ist ein Einspruch sinnvoll?

Ein Einspruch nach § 67 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) ist sinnvoll bei: fehlerhaften Geschwindigkeitsmessungen, falscher Fahreridentifizierung (z. B. wenn Sie das Fahrzeug nicht gefahren haben), Verfahrensfehlern (fehlende Anhörung, verspätete Zustellung) oder unverhältnismäßig hohen Bußgeldern. Auch bei Punkten in Flensburg oder Fahrverboten lohnt sich ein genauer Blick auf den Bescheid.

Fristen und Risiken

Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 Abs. 1 OWiG). Diese Frist ist sehr kurz und nicht verlängerbar. Der Einspruch muss schriftlich bei der zuständigen Behörde eingehen. Wichtig: Ein Einspruch kann auch dazu führen, dass die Behörde das Bußgeld erhöht — deshalb sollte vorher geprüft werden, ob der Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.

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