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Mahnbescheid erhalten? So legen Sie Einspruch ein
Ein gelber Brief vom Amtsgericht: Sie haben einen Mahnbescheid erhalten. Das klingt bedrohlich — und tatsächlich hat ein Mahnbescheid rechtliche Konsequenzen, wenn Sie nicht reagieren. Aber: Viele Mahnbescheide basieren auf strittigen oder sogar unberechtigten Forderungen.
Was ist ein Mahnbescheid und wie reagiert man?
Ein Mahnbescheid ist ein gerichtliches Mahnverfahren nach § 688 ZPO. Der Gläubiger beantragt ihn beim Amtsgericht, ohne die Forderung beweisen zu müssen. Das Gericht prüft nur die Form, nicht den Inhalt. Wenn Sie mit der Forderung nicht einverstanden sind, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen schriftlich Widerspruch einlegen. Das Formular liegt dem Mahnbescheid bei. Reagieren Sie nicht, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen — und damit Ihr Konto pfänden.
Warum professionelle Hilfe entscheidend ist
Die Zwei-Wochen-Frist ist extrem kurz. Viele Betroffene öffnen den Brief zu spät, verstehen ihn nicht oder wissen nicht, wie man den Widerspruch korrekt ausfüllt. Ein fehlerhafter oder verspäteter Widerspruch wird nicht akzeptiert. Gleichzeitig gilt: Wer ohne Grund widerspricht, riskiert Kosten. Es muss also geprüft werden, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.
So hilft Dialog Berlin
Wir prüfen den Mahnbescheid und die zugrunde liegende Forderung, erklären Ihnen Ihre Optionen und formulieren bei Bedarf den Widerspruch — fristgerecht und korrekt. Auch in türkischer Sprache.
Brauchen Sie Hilfe?
Beschreiben Sie Ihr Anliegen so detailliert wie möglich — je genauer Ihre Angaben, desto besser können wir Ihnen helfen. Kostenlos und unverbindlich.
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