Behörden
Einkommen falsch angerechnet? Bürgergeld-Bescheid prüfen
Ihr Bürgergeld ist niedriger als erwartet — und Sie vermuten, dass Ihr Einkommen falsch angerechnet wurde? Sie haben wahrscheinlich recht. Die Einkommensanrechnung ist eine der häufigsten Fehlerquellen in Bürgergeld-Bescheiden. Vom Brutto-Netto-Fehler bis zu ignorierten Freibeträgen — die Berechnungen sind komplex und gehen oft zu Lasten der Leistungsempfänger.
Wie das Jobcenter Einkommen berechnet — und was oft falsch läuft
Nach § 11 SGB II wird Erwerbseinkommen auf das Bürgergeld angerechnet — aber nicht in voller Höhe. Vom Bruttoeinkommen werden abgezogen: Steuern, Sozialabgaben und der Grundfreibetrag von 100 € (§ 11b SGB II). Vom darüber liegenden Einkommen bleiben 20 % bis 520 € und 30 % von 520 bis 1.000 € anrechnungsfrei. Wer Kinder hat, profitiert von einem erweiterten Freibetrag bis 1.500 €. Häufige Fehler: Das Jobcenter rechnet brutto statt netto an, berücksichtigt Versicherungsbeiträge (Riester, bAV) nicht als Absetzbeträge, behandelt einmalige Zahlungen wie Steuererstattungen als laufendes Einkommen oder setzt den falschen Freibetrag an.
Partnereinkommen und Bedarfsgemeinschaft — häufige Fehlerquelle
Leben Sie mit einem Partner zusammen, bilden Sie eine Bedarfsgemeinschaft (§ 9 Abs. 2 SGB II). Das Einkommen des Partners wird anteilig angerechnet — aber die Freibeträge gelten für jede Person einzeln. Häufiger Fehler: Das Jobcenter rechnet das Partnereinkommen zu hoch an, weil Freibeträge nur einmal statt zweimal berücksichtigt werden. Auch die Vermutungsregelung sorgt für Probleme: Wer länger als ein Jahr zusammenwohnt, wird als Bedarfsgemeinschaft behandelt — auch ohne Ehe. Wenn Sie diese Vermutung widerlegen können, steht Ihnen möglicherweise mehr Geld zu.
So hilft Dialog Berlin
Wir rechnen Ihren Bescheid nach, vergleichen die Anrechnung mit den gesetzlichen Freibeträgen und formulieren einen Widerspruch mit konkreten Zahlen. Klar und verständlich, auch auf Türkisch.
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